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Demo-Lektion · v1.1 · Stand Mai 2026

ASchG-Sicherheitsunterweisung

Wiederholungsunterweisung nach § 14 ASchG — branchenuebergreifend, premium, 8 Module

📚 Modul 1 von 9 · Modul 1: Grundlagen des ArbeitnehmerInnenschutzes⏱ Lektion 2 von 3 · ~12 Min

Grundlagen, Akteur:innen, Rechte

Warum ASchG?

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG, BGBl 450/1994) ist das zentrale österreichische Gesetz zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Es setzt die EU-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG um und verpflichtet sowohl Arbeitgeber:innen als auch Arbeitnehmer:innen.

Drei wesentliche Pflichten der Arbeitgeber:innen (§§ 3 ff. ASchG):

  • Gefährdungen zu ermitteln und zu beurteilen (Evaluierung — siehe Modul 2),

  • Schutzmassnahmen nach dem Stand der Technik festzulegen,

  • Arbeitnehmer:innen zu informieren und zu unterweisen (§ 14).

Drei wesentliche Pflichten der Arbeitnehmer:innen (§ 15 ASchG):

  • die Schutzmassnahmen, Schutzausruestung und Anweisungen anzuwenden,

  • jede unmittelbare erhebliche Gefahr und jeden festgestellten Defekt der Schutzeinrichtungen unverzueglich zu melden,

  • mit Sicherheitsfachkraft, Arbeitsmediziner:in und Sicherheits-Vertrauensperson zusammenzuwirken.

Die Akteur:innen

Rolle

Aufgabe

Sicherheitsfachkraft (SFK)

Beratung der Geschaeftsleitung, Mitwirkung an Evaluierung, Unterweisung

Arbeitsmediziner:in

medizinische Beratung, Eignungsuntersuchungen, Ergonomie

Sicherheits-Vertrauensperson (SVP)

gewaehlte:r Vertreter:in der Belegschaft in Sicherheitsfragen

Arbeitsinspektion

Aufsichtsbehoerde, kann jederzeit pruefen

AUVA

Unfallversicherung; Praevention, Beratung, Forschung, Rehabilitation

Betriebsrat

Mitbestimmung in Sicherheits- und Gesundheitsfragen (§§ 92a, 92b ArbVG)

Welche Verordnungen sind wichtig?

Das ASchG wird durch Verordnungen konkretisiert:

  • AStV (Arbeitsstaetten-VO): Wege, Sanitaerraeume, Sozialraeume, Lueftung, Beleuchtung

  • AM-VO (Arbeitsmittel-VO): Maschinen, Werkzeuge, Geraete

  • PSA-V (PSA-Verordnung): Persoenliche Schutzausruestung

  • BS-V (Bildschirmarbeits-VO): Bildschirmarbeit und Ergonomie

  • VOLV (Verordnung Laerm und Vibration)

  • VbA (Verordnung biologische Arbeitsstoffe)

  • GKV (Grenzwerte-VO fuer chemische Arbeitsstoffe)

Praxisanker: Sie muessen diese Verordnungen nicht alle auswendig kennen. Wichtig ist: Sie wissen, dass es sie gibt und dass Ihre Sicherheitsfachkraft Sie informiert, was an Ihrem Arbeitsplatz konkret gilt.

Ihre Rechte als Arbeitnehmer:in

  • Recht auf Information über Gefahrdungen und Schutzmassnahmen.

  • Recht auf Unterweisung in einer fuer Sie verstaendlichen Sprache, in Arbeitszeit, ohne Kosten.

  • Recht, an offenkundig gesundheitsgefaehrdender Arbeit nicht teilzunehmen (Verweigerungsrecht bei unmittelbarer ernster Gefahr).

  • Recht auf Beteiligung — Sie duerfen Vorschlaege machen, Maengel anzeigen, gehoert werden.

  • Schutz vor Benachteiligung, wenn Sie Gefahren melden.


Quellen: ASchG §§ 3, 14, 15; EU-RL 89/391/EWG; AUVA-Broschuere 'Basiswissen Arbeitnehmer:innenschutz 2025'; Erlass Arbeitsinspektion 4613010004/2010. Stand 17.05.2026.

Ende der Demo

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