Grundlagen, Akteur:innen, Rechte
Warum ASchG?
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG, BGBl 450/1994) ist das zentrale österreichische Gesetz zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Es setzt die EU-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG um und verpflichtet sowohl Arbeitgeber:innen als auch Arbeitnehmer:innen.
Drei wesentliche Pflichten der Arbeitgeber:innen (§§ 3 ff. ASchG):
Gefährdungen zu ermitteln und zu beurteilen (Evaluierung — siehe Modul 2),
Schutzmassnahmen nach dem Stand der Technik festzulegen,
Arbeitnehmer:innen zu informieren und zu unterweisen (§ 14).
Drei wesentliche Pflichten der Arbeitnehmer:innen (§ 15 ASchG):
die Schutzmassnahmen, Schutzausruestung und Anweisungen anzuwenden,
jede unmittelbare erhebliche Gefahr und jeden festgestellten Defekt der Schutzeinrichtungen unverzueglich zu melden,
mit Sicherheitsfachkraft, Arbeitsmediziner:in und Sicherheits-Vertrauensperson zusammenzuwirken.
Die Akteur:innen
Rolle | Aufgabe |
|---|---|
Sicherheitsfachkraft (SFK) | Beratung der Geschaeftsleitung, Mitwirkung an Evaluierung, Unterweisung |
Arbeitsmediziner:in | medizinische Beratung, Eignungsuntersuchungen, Ergonomie |
Sicherheits-Vertrauensperson (SVP) | gewaehlte:r Vertreter:in der Belegschaft in Sicherheitsfragen |
Arbeitsinspektion | Aufsichtsbehoerde, kann jederzeit pruefen |
AUVA | Unfallversicherung; Praevention, Beratung, Forschung, Rehabilitation |
Betriebsrat | Mitbestimmung in Sicherheits- und Gesundheitsfragen (§§ 92a, 92b ArbVG) |
Welche Verordnungen sind wichtig?
Das ASchG wird durch Verordnungen konkretisiert:
AStV (Arbeitsstaetten-VO): Wege, Sanitaerraeume, Sozialraeume, Lueftung, Beleuchtung
AM-VO (Arbeitsmittel-VO): Maschinen, Werkzeuge, Geraete
PSA-V (PSA-Verordnung): Persoenliche Schutzausruestung
BS-V (Bildschirmarbeits-VO): Bildschirmarbeit und Ergonomie
VOLV (Verordnung Laerm und Vibration)
VbA (Verordnung biologische Arbeitsstoffe)
GKV (Grenzwerte-VO fuer chemische Arbeitsstoffe)
Praxisanker: Sie muessen diese Verordnungen nicht alle auswendig kennen. Wichtig ist: Sie wissen, dass es sie gibt und dass Ihre Sicherheitsfachkraft Sie informiert, was an Ihrem Arbeitsplatz konkret gilt.
Ihre Rechte als Arbeitnehmer:in
Recht auf Information über Gefahrdungen und Schutzmassnahmen.
Recht auf Unterweisung in einer fuer Sie verstaendlichen Sprache, in Arbeitszeit, ohne Kosten.
Recht, an offenkundig gesundheitsgefaehrdender Arbeit nicht teilzunehmen (Verweigerungsrecht bei unmittelbarer ernster Gefahr).
Recht auf Beteiligung — Sie duerfen Vorschlaege machen, Maengel anzeigen, gehoert werden.
Schutz vor Benachteiligung, wenn Sie Gefahren melden.
Quellen: ASchG §§ 3, 14, 15; EU-RL 89/391/EWG; AUVA-Broschuere 'Basiswissen Arbeitnehmer:innenschutz 2025'; Erlass Arbeitsinspektion 4613010004/2010. Stand 17.05.2026.