EU AI Act · KI-Kompetenz
Art. 4 VO (EU) 2024/1689 (KI-VO)
- Zielgruppe
- Alle Mitarbeitenden, die KI-Systeme beruflich nutzen oder einsetzen
- Frequenz
- Vor produktivem Einsatz; Auffrischung bei wesentlichen Änderungen am System
- Nachweis
- Schulungs-Dokumentation pro Person, abrufbar für RTR-Servicestelle
- Aufsicht
- RTR KI-Servicestelle + nationale Marktüberwachung
- Kontrolle
- Aufsicht im Aufbau 2026/2027, erste Schwerpunktprüfungen erwartet
- Geltung
- Schulungspflicht seit 02.02.2025