03. August 2026 · Quelle: noe.ORF.at
Mängel bei vier von zehn Hitzeschutzkontrollen
Seit Jahresbeginn 2026 ist in Österreich die Hitzeschutzverordnung für Arbeiten im Freien verpflichtend. In Niederösterreich wurden bis Anfang August 401 Kontrollen durchgeführt, wobei bei 42 Prozent der überprüften Betriebe mindestens ein Verstoß festgestellt wurde – insgesamt 357 Übertretungen. Das Arbeitsinspektorat setzt zunächst auf Beratung und schriftliche Aufforderung zur Mängelbehebung; bei ausbleibender Korrektur droht eine Anzeige bei der Verwaltungsstrafbehörde. Die Arbeiterkammer kritisiert, dass die Verordnung nur Außenarbeitsplätze abdeckt und keine absolute Temperaturgrenze für Arbeitsunterbrechungen vorschreibt.
Was die Schulung verhindert hätte
Arbeitgeber mit Außenarbeitsplätzen müssen einen dokumentierten Hitzeschutzplan bereithalten und konkrete Maßnahmen wie Beschattung, Kühlung und Arbeitszeitverlagerung umsetzen – eine jährliche Unterweisung zum ArbeitnehmerInnenschutz verankert diese Pflichten und verhindert Verstöße, bevor Kontrollen Mängel aufdecken.