Welche Gesetze, wen schuetzen sie, warum alle?
Lerneinheit 1.1 — Welche Gesetze gelten?
Oesterreich kennt drei zentrale Gleichbehandlungs-Regelwerke:
| Gesetz | Anwendungsbereich |
|---|---|
| GlBG — Gleichbehandlungsgesetz | Privatwirtschaft |
| B-GlBG — Bundes-Gleichbehandlungsgesetz | Bundesdienst |
| Landes-Gleichbehandlungsgesetze | Landes- und Gemeindedienst |
Sie setzen EU-Antidiskriminierungs-Richtlinien um (u.a. 2000/43/EG, 2000/78/EG, 2006/54/EG).
Lerneinheit 1.2 — Was schuetzt das GlBG?
Es verbietet Diskriminierung in der Arbeitswelt (Begruendung des Arbeitsverhaeltnisses, Festsetzung des Entgelts, freiwillige Sozialleistungen, Aus- und Weiterbildung, beruflicher Aufstieg, sonstige Arbeitsbedingungen, Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses) wegen acht Merkmalen (siehe Modul 2).
Zusaetzlich schuetzt es bei:
- Zugang zu Guetern und Dienstleistungen (z.B. Wohnungsmiete, Restaurantbesuch),
- Sozialschutz,
- soziale Verguenstigungen,
- Bildung.
Lerneinheit 1.3 — Wen schuetzt es?
- Arbeitnehmer:innen (Voll-/Teilzeit, befristet, geringfuegig),
- Lehrlinge,
- arbeitnehmer:innen-aehnliche Personen,
- Bewerber:innen (auch wer abgelehnt wird, hat Schutz),
- Personen in atypischen Beschaeftigungsformen (in begrenztem Umfang).
Lerneinheit 1.4 — Warum ist es ein Thema fuer ALLE Mitarbeitenden?
Weil:
- Diskriminierung selten von der Geschaeftsleitung kommt, sondern aus dem Team-Alltag.
- Belaestigung in der Regel zwischen Kolleg:innen passiert.
- Die Abhilfepflicht des Arbeitgebers nur funktioniert, wenn jemand etwas meldet — meist Sie.
- Die Beweislastumkehr (Modul 3) bewirkt, dass der Arbeitgeber im Zweifel zeigen muss, dass NICHT diskriminiert wurde — das geht nur, wenn die Belegschaft geschult ist und intervenieren kann.
Lerneinheit 1.5 — Was dieser Kurs NICHT ist
- Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
- Keine Therapie fuer Betroffene.
- Kein Ersatz fuer die Beratung der Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW).
- Kein 'Schiedsrichter:innen-Training', um Vorfaelle selbst zu 'loesen'.
Quellen: GlBG, B-GlBG, EU-RL 2000/43, 2000/78, 2006/54; Gleichbehandlungsanwaltschaft. Stand 17.05.2026.