Einen Moment, wird geladen…
Einen Moment, wird geladen…
Spezifische Cybersicherheitsschulung für Geschäftsführung und Vorstand nach § 31 Abs. 2 NISG 2026
Ergänzt den Mitarbeitenden-Kurs mit NIS-2-Fokus um das, was nur das Leitungsorgan entscheiden kann: Pflichten und persönliche Verantwortlichkeit nach § 31, die zehn Maßnahmenbereiche des § 32 als Entscheidungsvorlage, Restrisiken, Ressourcen und Berichtswesen, Lieferkette und Schulungsmatrix, Einstufung erheblicher Vorfälle nach § 35, Melde- und Informationspflichten nach § 34, Krisenstab und Lösegeld, Registrierung nach § 29 mit Änderungsfristen, Selbstdeklaration und unabhängige Nachweise nach § 33, sektorspezifische Sonderregeln (§ 27, DORA, DVO 2024/2690). Eigene Abschlussprüfung; Teilnahmebestätigung „Spezifische Cybersicherheitsschulung für Leitungsorgane gemäß § 31 Abs. 2 NISG 2026“.
Modul 1: Ihre Verantwortung als Leitungsorgan
Was § 31 von jedem Mitglied der Geschäftsführung oder des Vorstands persönlich verlangt, und warum diese Schulung eine eigene ist.
8 Lessons
Modul 2: Steuern: Maßnahmen genehmigen, Risiken akzeptieren, Berichte einfordern
§ 32 als Entscheidungsvorlage, Restrisiken, Ressourcen, Kennzahlen, Lieferkette, Schulungsmatrix.
8 Lessons
Modul 3: Entscheiden im Vorfall: Erheblichkeit, Fristen, Kommunikation
§ 35 Kriterienmatrix, § 34 Meldestaffel, Dienstempfänger, Cyberbedrohungen, DSGVO parallel, Krisenstab, Lösegeld.
9 Lessons
Modul 4: Nachweisen: Registrierung, Selbstdeklaration, Prüfung
§ 29 Register und Änderungsfristen, § 33 Selbstdeklaration und unabhängige Nachweise, Dokumentation, Fahrplan.
7 Lessons
Modul 5: Abschluss
Prüfung und Governance-Agenda.
7 Lessons
Die Geschäftsleitung als Angriffsziel
CEO-Fraud, Deepfakes, Phishing und Ransomware, und Ihr eigenes Verhalten als Vorbild.
3 Lessons
Aufsicht, Sanktionen, Haftung und Ihr Umsetzungsplan
Was bei Verstößen droht, wie Sie sich durch Dokumentation schützen und welche Schritte jetzt anstehen.
4 Lessons