ASchG
ASchG-Unterweisung 2026: Die jährliche Wiederholungspflicht erfüllen
Die jährliche Sicherheitsunterweisung nach § 14 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz ist eine der am häufigsten verletzten Compliance-Pflichten in Österreich. Was muss konkret abgedeckt sein, und wie weisen Sie die Durchführung im Behörden-Audit nach?
§ 14 ASchG: Die jährliche Pflicht
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) verpflichtet in § 14 alle Arbeitgeber:innen zur „Unterweisung der Arbeitnehmer:innen". Die Unterweisung muss bei Einstellung, bei jeder Versetzung, bei jeder Änderung der Arbeitsumstände oder Arbeitsmittel und „in regelmäßigen Abständen, jedenfalls jährlich" wiederholt werden. Sie muss die für die Tätigkeit relevanten Sicherheits- und Gesundheitsschutzthemen abdecken und ist „in einer für die Arbeitnehmer:innen verständlichen Form" zu vermitteln.
In der Praxis bedeutet das: jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter muss mindestens einmal pro Jahr zur Sicherheit am Arbeitsplatz geschult werden. Das gilt für alle Branchen – Büro, Produktion, Außendienst, Lager, Verkauf. Auch Praktikant:innen, geringfügig Beschäftigte und befristete Verträge fallen unter die Pflicht.
Was muss die Unterweisung abdecken?
Die ASchG-Unterweisung ist arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen. Branchenübergreifende Pflichtthemen sind: Grundlagen des ArbeitnehmerInnenschutzes, Evaluierung der Arbeitsplätze nach § 4 ASchG, persönliche Schutzausrüstung (PSA), Bildschirm-Ergonomie (für Büroarbeitsplätze), Gefahrstoffe und Umgang damit (wenn relevant), elektrische Gefahren, Brand- und Notfallmanagement, Erste-Hilfe-Grundlagen, psychische Belastung am Arbeitsplatz (seit der ASchG-Novelle 2013 verpflichtend zu evaluieren und zu schulen).
Besonders der letzte Punkt – psychische Belastung nach § 4 ASchG – wird oft vernachlässigt, ist aber Pflichtthema. Burnout, Stress, Suchtprobleme am Arbeitsplatz: diese Themen müssen im Rahmen der Evaluierung erfasst und in der Schulung adressiert werden. Hier setzt unsere Mental-Health-&-Sucht-Schulung als Ergänzung an.
- Grundlagen ArbeitnehmerInnenschutz
- Evaluierung der Arbeitsplätze (§ 4 ASchG)
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Bildschirm-Ergonomie (Büroarbeitsplätze)
- Gefahrstoffe und elektrische Gefahren
- Brand- und Notfallmanagement
- Psychische Belastung am Arbeitsplatz
Online-Unterweisung: ist das überhaupt zulässig?
Ja. Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz hat mit Erlass BMASK 4613010004/2010 klargestellt, dass elektronische Unterweisung zulässig ist – sofern sie bestimmte Anforderungen erfüllt. Konkret: die Inhalte müssen verständlich, vollständig und aktuell sein, die Teilnahme muss nachweisbar dokumentiert werden, und es muss eine Wissensprüfung am Ende stattfinden.
Unsere ASchG-Unterweisung erfüllt diese Anforderungen: 8 Module mit den oben genannten Pflichtthemen, 40 Wissens-Check-Fragen verteilt auf die Module, 10 Praxisfälle aus dem österreichischen Berufsalltag, persönlicher Aktionsplan zur Umsetzung am eigenen Arbeitsplatz, verifizierter Teilnahmenachweis als PDF mit QR-Code (revisionssicher dokumentiert). Branchenübergreifend einsetzbar – für Büro, Produktion, Lager, Außendienst.
Was kostet eine versäumte Unterweisung?
Die Verwaltungsstrafen nach § 130 ASchG reichen von 166 bis 8.324 Euro – pro Mitarbeiter:in und pro Verstoß. Bei der wiederholten Verletzung der Unterweisungspflicht in einem Betrieb mit 50 Mitarbeitenden kommt das schnell auf hohe fünfstellige Beträge. Hinzu kommt die zivilrechtliche Haftung bei Arbeitsunfällen: konnte der Arbeitgeber die rechtmäßige Unterweisung nicht nachweisen, droht persönliche Inanspruchnahme der Geschäftsführung.
Die Arbeitsinspektion prüft im Rahmen ihrer regulären Kontrollen die Dokumentation der Unterweisung. Wer keinen schriftlichen oder elektronischen Nachweis vorlegen kann (Liste mit Datum, Inhalt, Teilnehmer:innen, Unterschrift bzw. elektronische Bestätigung), riskiert direkt eine Anzeige.
Ergänzung Mental Health: § 4 ASchG psychische Belastung
Seit der ASchG-Novelle 2013 ist die psychische Belastung am Arbeitsplatz verpflichtend zu evaluieren – nicht nur die physische. Was bedeutet das praktisch? Arbeitgeber:innen müssen Belastungsfaktoren wie hohe Arbeitsdichte, schwierige Kund:innenkontakte, soziale Konflikte im Team und Suchtgefährdung systematisch erheben und durch geeignete Maßnahmen reduzieren.
Die Schulung der Mitarbeitenden ist Teil dieser Maßnahmen: jede Person sollte wissen, woran sie Belastungen bei sich und anderen erkennt, welche Hilfsangebote es in Österreich gibt (fit2work, Pro Mente, GAW), und wie man heikle Themen wie Burnout oder Sucht achtsam ansprechen kann. Unsere Mental-Health-&-Sucht-Schulung deckt diesen Bereich audit-fest ab – kombinierbar mit der ASchG-Grundunterweisung.
Die passenden Pflichtschulungen dazu
Setzen Sie die hier beschriebenen Compliance-Anforderungen direkt in Ihrem Unternehmen um:
Häufige Fragen zum Thema
- Ja. § 14 ASchG kennt keine Ausnahmen: alle Arbeitnehmer:innen, einschließlich Praktikant:innen, geringfügig Beschäftigte, befristete Verträge, Teilzeit und Leiharbeit. Die Pflicht gilt auch für Geschäftsführung und Führungskräfte.
- Wenn sie inhaltlich vollständig ist und eine Wissensprüfung enthält: ja. Wichtig ist die Dokumentation. Unsere ASchG-Unterweisung dauert ca. 30 Minuten und erfüllt alle Anforderungen des BMASK-Erlasses zur elektronischen Unterweisung.
- Ab 15,90 € netto pro Person. Bei Bestellungen über 50 Mitarbeitende Mengenrabatt. Bundle-Preis mit der Mental-Health-Schulung erhältlich, wenn Sie beide ASchG-relevanten Themen kombinieren wollen.
- Per verifiziertem PDF-Teilnahmenachweis mit QR-Code (revisionssicher). Die Arbeitsinspektion akzeptiert digitale Nachweise. Pro Person wird das Zertifikat mit Datum, Inhalt und Prüfungspunktzahl ausgestellt.
Müssen alle Mitarbeitenden jährlich geschult werden – wirklich alle?▶
Reicht eine 30-Minuten-Online-Schulung?▶
Was kostet die ASchG-Unterweisung pro Mitarbeiter:in?▶
Wie weise ich die Unterweisung im Audit nach?▶
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